Lizenzvereinbarung.
Stand: September 2026 · Entwurf, vor Vertragsabschluss juristisch zu prüfen
§ 1 Vertragsparteien und Gegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der webbasierten Vereinsplattform des Fußball Athletik LAB (im Folgenden „LAB“) durch den lizenznehmenden Verein (im Folgenden „Verein“) und die von ihm berechtigten Trainer.
Die Plattform umfasst die Erfassung von Teams und Spielern, die Testbatterie mit Durchführungsanleitungen, die automatische Auswertung (AF Score), Trainingspläne, die Übungsbibliothek sowie individuelle Trainingsschwerpunkte (LAB-Analyse).
§ 2 Lizenzumfang
Das LAB räumt dem Verein für die Laufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform für eigene Zwecke der Nachwuchsförderung zu nutzen.
Der Umfang (Anzahl Teams, Spieler, Trainerzugänge) richtet sich nach dem gewählten Paket. Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden.
§ 3 Testphase, Laufzeit und Kündigung
Neue Vereine erhalten eine kostenlose Testphase von 30 Tagen mit bis zu 2 Teams und 40 Spielern. Sie endet automatisch und verlängert sich nicht kostenpflichtig.
Die Jahreslizenz läuft 12 Monate ab Freischaltung und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Entgelt
Es gelten die zum Vertragsabschluss auf der Website ausgewiesenen Preise. Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich im Voraus, zahlbar binnen 14 Tagen.
§ 5 Pflichten des Vereins
Der Verein stellt sicher, dass vor der Erfassung eines minderjährigen Spielers eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt, und dokumentiert diese.
Die Tests werden gemäß den Anleitungen, altersgerecht und unter Aufsicht qualifizierter Trainer durchgeführt. Der Verein ist für eine angemessene Aufwärmung sowie für die Sicherheit am Trainingsort verantwortlich.
Es dürfen nur zutreffende Daten eingetragen werden; Gesundheitsdaten im engeren Sinn (Diagnosen) sind nicht zu erfassen.
§ 6 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die Daten seiner Spieler und Trainer ist der Verein Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Das LAB verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ausschließlich zur Bereitstellung der Plattform. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
Verarbeitet werden: Vor- und Nachname, Jahrgang, Position, Teamzugehörigkeit, Testergebnisse, Entwicklungsziele und Trainernotizen sowie Name und E-Mail der Trainer.
Die Daten werden in der EU gehostet, verschlüsselt übertragen und sind ausschließlich für berechtigte Personen des jeweiligen Vereins sowie für Support-Zwecke des LAB zugänglich.
Zur Erstellung von Auswertungen und Trainingsempfehlungen setzt das LAB technische Dienstleister als Unterauftragsverarbeiter ein. Dabei werden keine Namen übermittelt.
§ 7 Nutzung anonymisierter Daten durch das LAB
Mit gesonderter Zustimmung des Vereins darf das LAB die Testergebnisse in anonymisierter Form (ohne Namen, ohne Rückschluss auf einzelne Personen; nur Altersklasse, Jahrgang, Position und Messwerte) für folgende Zwecke auswerten: Erstellung und Aktualisierung von Referenz- und Normwerten, Weiterentwicklung des AF Score und der Trainingsinhalte, sportwissenschaftliche Auswertungen und Veröffentlichungen in aggregierter Form.
Anonymisierte Daten fallen nicht mehr unter die DSGVO und können auch nach Vertragsende verwendet werden. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§ 8 Speicherdauer und Löschung
Der Verein kann Spieler, Teams und Ergebnisse jederzeit selbst löschen. Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten binnen 90 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Wunsch stellt das LAB vorher einen Export bereit.
§ 9 Geistiges Eigentum
Testbatterie, AF-Score-Methodik, Übungsbibliothek, Trainingspläne, Texte und Design sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum des LAB. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe außerhalb des Vereins ist nicht gestattet, ausgenommen Ausdrucke für den internen Trainingsbetrieb.
§ 10 Hinweise zu Auswertungen
Scores und Trainingsempfehlungen sind Orientierungshilfen auf Basis altersbezogener Referenzwerte. Sie ersetzen weder eine ärztliche oder sportwissenschaftliche Einzelfallbeurteilung noch stellen sie eine Talentprognose dar. Der individuelle Entwicklungs- und Gesundheitszustand ist durch den Trainer zu berücksichtigen.
§ 11 Verfügbarkeit und Haftung
Das LAB bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Das LAB haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und maximal auf das jährliche Lizenzentgelt begrenzt.
Für Verletzungen, die bei der Durchführung von Tests oder Übungen entstehen, übernimmt das LAB keine Haftung; die Aufsichtspflicht liegt beim Verein.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des LAB. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.